Gütekriterien von Spielwaren

Spielwaren dürfen vom Gesetz her keine Ecken, keine vorstehenden Stellen, Seile, Kabel und Befestigungen haben, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen könnte.

Für Kinder unter 3 Jahren darf das Spielzeug keine ablösbaren Teile haben, die von ihrer Größe her verschluckt oder eingeatmet werden können.
Viele Schadstoffe sind verboten – es ist jedoch sehr schwierig, diese zu erkennen, da sich auf Spielwaren keine Inhaltsstoffangabe findet.
Elektrische Spielzeuge dürfen nur mit einer Nenn-Spannung von 24 Volt betrieben werden.

Zusätzlich zu den Gütesiegeln (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) helfen ein paar Hinweise beim Kauf:

  • vor dem Kauf kann man sich häufig schon über Spielwaren informieren, die entweder besonders empfehlenswert sind oder Grenzwerte für Schadstoffe überschreiten (z. B. Zeitschriften, Verbraucherzentrale)
  • Geruch: Beim Riechen am Spielzeug sollte man darauf achten, dass das Produkt keinen starken Eigengeruch hat oder chemisch riecht- denn oft verstecken sich dahinter Schadstoffe.
  • Stabilität: Prüfen Sie beim Produkt Ihrer Wahl, ob sich Kleinteile lösen können und ob z. B. Nähte sauber verarbeitet sind.
  • Herkunft: Werfen Sie einen Blick auf das Herkunftsland des Spielzeuges. Produkte aus Asien sollte man besonders genau überprüfen, da dort häufig mit minderwertigen Rohstoffen gearbeitet und auf Qualitätskontrollen verzichtet wird.